Gelebte Solidarität

Unabhängig – engagiert – solidarisch: So versteht sich der Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN. Insbesondere um das dritte Attribut, die Solidarität, auch innerhalb der eigenen Berufsgruppe zu gestalten, hat er 1954 eine gegenseitige Unterstützungskasse, den heutigen Solidarfonds, ins Leben gerufen, die sich seit ihrer Gründung vor rund 65 Jahren bewährt und ihren Mitgliedern bis heute in zahlreichen Notlagen geholfen hat.

Leistungen und Richtlinien

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Geschichte des Solidarfonds

Entstehung und Geschichte

Am Anfang stand – wie so oft – eine Idee: Bereits beim Zusammenschluss der vorher selbständigen Vereine in Hessen (seit 1890), Nassau (seit 1891) und Frankfurt (seit 1919) am 17. November 1952 zum hessen-nassauischen Pfarrverein wurde in der Satzung festgelegt, dass ein Verwaltungsrat für soziale Einrichtungen zu bilden sei. Er sollte die Aufgabe haben, die „Gewährung brüderlichen Beistandes“ zu organisieren.

Die Umsetzung dieser Idee führte innerhalb von zwei Jahren zur Errichtung einer in der deutschen Kirchenlandschaft einzigartigen Selbsthilfeeinrichtung: In Verbindung mit der Krankenkassenerstattung gewährleistete die damalige „Pfarrerhilfskasse“ die vollständige Abdeckung der Kosten im Krankheitsfall. Die EKHN gewährte Zuschüsse mit der Auflage, auch für Nichtmitglieder die Beihilfe zu berechnen – unbeschadet der Sonderleistungen für die Mitglieder.

In den Folgejahren wurde das Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert. Zusätzlich zu den Unterstützungen im Krankheitsfall wurden auch Hilfen bei der Geburt eines Kindes, im Todesfall sowie Ausbildungsbeihilfen gezahlt.

Die Übernahme der gesetzlichen Beihilfe in die Beihilfestelle der Kirchenverwaltung im Jahr 1998 machte eine Neuausrichtung der Arbeit der zwischenzeitlich als „Beihilfekasse“ firmierenden Unterstützungskasse erforderlich, die sich nach außen hin besonders in der Umbenennung in „Solidarfonds“ ausdrückte. Diesem Fonds wurde die Vergabe der vereinseigenen Beitragsmittel übertragen.

Nicht selten konnte den Betroffenen über die finanzielle Leistung hinaus auch im persönlichen Gespräch – meist am Telefon – oder durch sorgsam recherchierte Broschüren wie das Heft „Was tun in einem Sterbefall?“ weitergeholfen werden.

Heute runden zusätzliche Hilfen bei nicht-gedeckten Krankheitskosten (zum Beispiel beim Überschreiten des 2,3-fachen Schwellenwertes der GOÄ) und die Dienstantrittshilfe für junge Kolleginnen und Kollegen den Leistungskatalog ab.

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