Über uns
Gelebte Solidarität
Unabhängig – engagiert –
solidarisch: So versteht sich der Pfarrerinnen- und Pfarrerverein in der EKHN.
Insbesondere um das dritte Attribut, die Solidarität, auch innerhalb der
eigenen Berufsgruppe zu gestalten, hat er 1954 eine gegenseitige
Unterstützungskasse, den heutigen Solidarfonds, ins Leben gerufen, die sich
seit ihrer Gründung vor 56 Jahren bewährt und ihren Mitgliedern bis heute in
zahlreichen Notlagen geholfen hat.
Am Anfang stand – wie so oft – eine
Idee: Bereits beim Zusammenschluss der vorher selbständigen Vereine in Hessen
(seit 1890), Nassau (seit 1891) und Frankfurt (seit 1919) am 17. November 1952
zum hessen-nassauischen Pfarrverein wurde in der Satzung festgelegt, dass ein
Verwaltungsrat für soziale Einrichtungen zu bilden sei. Er sollte die Aufgabe
haben, die „Gewährung brüderlichen Beistandes“ zu organisieren. Die Umsetzung
dieser Idee führte innerhalb von zwei Jahren zur Errichtung einer in der
deutschen Kirchenlandschaft einzigartigen Selbsthilfeeinrichtung: In Verbindung
mit der Krankenkassenerstattung gewährleistete die damalige „Pfarrerhilfskasse“
die vollständige Abdeckung der Kosten im Krankheitsfall. Die EKHN gewährte
Zuschüsse mit der Auflage, auch für Nichtmitglieder die Beihilfe zu berechnen –
unbeschadet der Sonderleistungen für die Mitglieder.
In den Folgejahren wurde das
Leistungsspektrum kontinuierlich erweitert. Zusätzlich zu den Unterstützungen
im Krankheitsfall wurden auch Hilfen bei der Geburt eines Kindes, im Todesfall
sowie Ausbildungsbeihilfen gezahlt. Der höhere Aufwand erforderte eine gut
funktionierende Geschäftsstelle sowie feste Richtlinien für die Bearbeitung der
immer zahlreicher eingehenden Anträge.
Die Übernahme der gesetzlichen
Beihilfe in die Beihilfestelle der Kirchenverwaltung im Jahr 1998 machte eine
Neuausrichtung der Arbeit der zwischenzeitlich als „Beihilfekasse“ firmierenden
Unterstützungskasse erforderlich, die sich nach außen hin besonders in der
Umbenennung in „Solidarfonds“ ausdrückte. Diesem Fonds, der von einem
fünfköpfigen Verwaltungsrat geleitet und von einer verkleinerten
Geschäftsstelle mit zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit betreut wird, wurde die
Vergabe der vereinseigenen Beitragsmittel übertragen. Gleichzeitig wurden die
Regelleistungen vor allem in Bereichen ausgeweitet, in denen trotz der
Erstattung einer Krankenkasse und der kirchlichen Beihilfe Lücken bleiben
(Krankenhausaufenthalte, Kuren, Rezeptgebühren, Psychotherapie, Hilfsmittel wie
Brillen und Hörgeräte sowie Zahnersatz), sowie umfangreiche Hilfen in
persönlichen finanziellen Notlagen gewährt. Nicht selten konnte den Betroffenen
über die finanzielle Leistung hinaus auch im persönlichen Gespräch – meist am
Telefon – oder durch sorgsam recherchierte Broschüren wie das Heft „Was tun in
einem Sterbefall?“ weitergeholfen werden.
Heute runden zusätzliche Hilfen bei
nicht-gedeckten Krankheitskosten (zum Beispiel beim Überschreiten des
2,3-fachen Schwellenwertes der GOÄ) und die Dienstantrittshilfe für junge
Kolleginnen und Kollegen den Leistungskatalog ab. Als unverzichtbares Element
der Vereinsarbeit ist und bleibt die Tätigkeit des Solidarfonds ein lebendiges
Zeugnis dafür, dass man im hessen-nassauischen Pfarrverein nicht nur von
Solidarität spricht, sondern auch solidarisch handelt.