56 Jahre Solidarfonds
(von Helmut Klenk, bearb. von Werner Böck, 13.10.2010)
Am
13. Oktober 2010 kann der SOLIDARFONDS des Pfarrerinnen und Pfarrervereins in
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf sein 56-jähriges Bestehen
zurückblicken: Grund genug, einen Blick auf die Entstehung und die Geschichte
dieser einzigartigen Selbsthilfeeinrichtung eines Pfarrerinnen- und
Pfarrervereins zu werfen.
Bereits
bei der Gründung des hessen-nassauischen Vereins als Zusammenschluss der vorher
selbständigen Vereine in Hessen (seit 1890), Nassau (seit 1891) und Frankfurt
(seit 1919) am 17. November 1952 war in der Satzung festgelegt worden, dass ein
Verwaltungsrat für soziale Einrichtungen gebildet wird. Er sollte die Aufgabe
haben, die Gewährung brüderlichen Beistandes zu organisieren (Satzung des
Vereins § 1,3; heutige Formulierung: „die Gewährung gegenseitiger Hilfe in
persönlichen und beruflichen Notlagen“). Der Hintergrund des in der Satzung
festgelegten Vereinszweckes war, dass in den Vorgängervereinen bzw. Kirchen jeweils
eigene, zum Teil rechtlich selbständige Hilfseinrichtungen für die Mitglieder
vorhanden waren. So gab es seit 1923 im hessischen Bereich die
Krankenkassengemeinschaft für die evangelischen Geistlichen, der nach Gründung
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau alle Pfarrer dieser Kirche
angehören mussten, soweit sie nicht vorher bereits bei einer anderen Kasse (z. B.
der Pfarrerkrankenkasse Düsseldorf-Benrath) versichert waren. In Hessen und in
Nassau waren „Pfarrtöchterhilfen“ zur Versorgung von alleinstehenden
Pfarrtöchtern entstanden, in Frankfurt eine „Amtsbrüderliche Nothilfe“, ferner
in Hessen ein Fonds zur Unterstützung von Witwen und Waisen, zu dem Beiträge
geleistet wurden, aus denen sich ggf. Ansprüche auf Leistungen ergaben.
Auf
dem Weg zur Gründung der Pfarrerhilfskasse
Vor
allem Pfarrer Arthur Zickmann (Frankfurt/Luthergemeinde, später Vorsitzender
des Gemeindeverbandes) und Dekan Berthold Schubert (Frankfurt) als Vorsitzender
des Vereins warben unermüdlich für eine dem Pfarrerverein zugeordnete
brüderliche Nothilfe, die den Pfarrfamilien in Krankheitsfällen und Notlagen
Unterstützung gewähren sollte. So findet sich bereits im ersten
Mitteilungsblatt des Gesamtvorstandes der Pfarrervereine in der Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau vom März 1952 auf S. 5 ein Hinweis, der die
Mitglieder dazu aufruft, durch Einzahlung von DM 25,- und eine monatliche
Zahlung von DM 5,- eine „amtsbrüderliche Nothilfe“ zu begründen. Allerdings
wurde dies nicht weiter verfolgt. In Nr. 4/1952 des Mitteilungsblattes wird
eingehend über die Krankenkassengemeinschaft für die evangelischen Geistlichen
in Hessen berichtet. Vor allem die Frage der Pflichtmitgliedschaft wird
diskutiert; die Beiträge betrugen 3,5% des Bruttogehaltes, die Leistungen 70%
für Arzt- und Heilmittelkosten, für Krankenhaus DM 12,- pro Tag. Das bedeutete,
dass immer für den Betroffenen eine Deckungslücke entstand. Hieraus ergab sich
ein dringender Handlungsbedarf, weil es damals keine den heutigen
Beihilferichtlinien entsprechende Leistung der EKHN gab. Man konnte höchstens
einen Antrag auf eine Hilfe bei nachgewiesenem Notstand bei der
Kirchenverwaltung stellen.
„Kommt
die Pfarrerhilfskasse?“, lautet die Überschrift über einem Artikel im
Mitteilungsblatt 4/1954 S. 120ff, in dem Zickmann auf die Notwendigkeit, aber
auch auf die Schwierigkeiten einer Gründung eingeht. Im Zusammenhang mit der
Neufassung des Gesetzes über die Krankenkassengemeinschaft war angeregt worden,
kirchengesetzlich die Errichtung einer ‚Pfarrerhilfskasse’ zu regeln, d. h. die
EKHN per Kirchengesetz für Beihilfen im Krankheitsfall in Pflicht zu nehmen.
Dazu ist es nicht gekommen, da die Kirchenleitung es ablehnte, eine
entsprechende Vorlage in die Synode zu geben. Stattdessen wurde vorgeschlagen,
dass der Pfarrerverein die ‚Pfarrerhilfskasse’, die die materielle
Unterstützung durch die EKHN haben sollte, ins Leben rufen soll. Der Artikel
endet mit dem Aufruf „Nun kommt es auf uns an!“ und dem Entwurf einer Satzung,
in der teilweise noch heute gültige Grundsätze festgeschrieben sind:
-
Mitglieder des Pfarrervereins sind zugleich Mitglieder der
Pfarrerhilfskasse,
-
der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% der Bruttogrundbezüge, die von der
Gesamtkirchenkasse einbehalten werden
-
die EKHN leistet einen Zuschuss an die Pfarrerhilfskasse in Höhe der
Beitragsleistung der Mitglieder
-
als Leistungen werden gewährt: Amtsbrüderliche Nothilfe –
Pfarrfamilienhilfe – Ausbildungshilfe – Begräbnishilfe – Darlehenshilfe
Mit
diesem Vorschlag ging es zur Mitgliederversammlung in Bad Salzhausen am 13. Oktober
1954. Die Diskussion darüber verlief äußerst kontrovers, vor allem die
Zwangsmitgliedschaft war strittig. Die Frage, ob Nichtmitglieder des Vereins
zur Pfarrerhilfskasse gehören können, wurde positiv entschieden. Das Problem,
ob der Pfarrerverein mit der Gründung seiner Pfarrerhilfskasse nicht eine
Aufgabe übernimmt, die eigentlich die EKHN als Dienstgeber hätte leisten
müssen, wird ebenfalls angesprochen. Ein Thema, das letztlich erst im Jahr 1998
mit der Errichtung der Beihilfestelle bei der EKHN, die für die Pfarrer
zuständig ist, gelöst wurde. Trotzdem wurde die Gründung mit 62 Stimmen dafür,
11 dagegen und 1 Enthaltung beschlossen, wobei später die Frage unter den ca.
600 Mitgliedern des Vereins aufgeworfen wurde, ob die Zahl der Zustimmenden
repräsentativ für die Gesamtzahl der Mitglieder war. Auch gab es daraufhin
Austritte aus dem Verein. Die Beitragspflicht für die Mitglieder trat am 1.
Januar 1955, die Leistungspflicht der Pfarrerhilfskasse am 1. Juli 1955 in
Kraft.
Der
weitere Verlauf
Am 6.
Juli 1955 informiert die Kirchenleitung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau
alle Pfarrer und Pfarrwitwen der EKHN in einem Schreiben über die neue
Beihilferegelung. Dieses Schreiben soll in seinem Wortlaut wiedergegeben
werden:
„Betr.: Pfarrerhilfskasse des Ev.
Pfarrervereins in Hessen und Nassau e.V.
Der Pfarrerverein
in Hessen und Nassau hat seit dem 1. Januar 1955 eine Pfarrerhilfskasse
eingerichtet, zu der die Mitglieder des Pfarrervereins automatisch gehören.,
der aber auch Pfarrer und Pfarrwitwen, die nicht Mitglieder des Pfarrervereins
sind, freiwillig beitreten können. Der Beitrag zur Pfarrerhilfskasse beträgt 1%
des Bruttoeinkommens ausschließlich Wohnungsgeld bzw. des Steuerwertes einer
Dienstwohnung und wird durch die Gesamtkirchenkasse von den Bezügen einbehalten.
Im Einvernehmen mit der Kirchenleitung übernimmt die Pfarrerhilfskasse ab 1.
Juli 1955 die Beihilfeleistungen, die seither von der Ev. Kirche in Hessen und
Nassau in Notfällen gewährt wurden. Hierfür werden der Pfarrerhilfskasse ein großer
Teil der im Haushaltsplan der Ev. Kirche in Hessen und Nassau für Beihilfen und
Unterstützungen vorgesehenen Mittel zur Verfügung gestellt, so daß auch
Nichtmitglieder der Pfarrerhilfskasse in Notfällen bedacht werden können. Die
Höhe der Beihilfen an Nichtmitglieder der Pfarrerhilfskasse ist natürlich nur im
Rahmen der von der Gesamtkirche zur Verfügung gestellten Mittel möglich,
während den Mitgliedern der Pfarrerhilfskasse darüber hinaus höhere
Beihilfebeträge zufließen, die sie durch ihre Beitragsleistungen ermöglicht haben.
Wir bitten Sie daher, ab 15. Juli 1955 alle Anträge auf Beihilfen, Vorschüsse,
Ausbildungshilfen, Begräbnisbeihilfen an die
Pfarrerhilfskasse
des Ev. Pfarrervereins in Hessen und Nassau e.V.
z.
Hd. v. Herrn Pfarrer Zickmann,
Frankfurt
am Main, Schopenhauerstraße 16,
zu richten. Von
diesem Termin ab werden Beihilfeanträge von der Kirchenverwaltung nicht mehr
bearbeitet. Anträge auf persönliche Darlehen dagegen sind nach wie vor an die
Kirchenverwaltung zu stellen.
In
Vertretung: K n e l l“
Damit
war die weitere Entwicklung der Pfarrerhilfskasse (PHK) vorgezeichnet.
Einerseits war sie eine Einrichtung des Vereins, andererseits nahm sie im
Auftrag der Kirchenleitung Aufgaben für den Dienstgeber wahr. Dafür wurden
Mittel der EKHN aus dem Personaletat der PHK zur Verfügung gestellt. Diese
Konstruktion sollte immer wieder zu Schwierigkeiten führen. In seinem ersten
Bericht über die Tätigkeit der PHK im Jahr 1955 gibt Pfr. Zickmann als
Geschäftsführer einige Zahlen bekannt: Die Mitgliederzahl beträgt 592, darunter
36 Pfarrwitwen und 6 Pfarrer, die nicht dem Pfarrerverein angehören. Dass 78
Mitglieder des Vereins ausgetreten sind, wird vom Vorstand bedauert und auch
darauf zurückgeführt, das gleichzeitig mit der Gründung der PHK am 1.1.1955 die
„Bruderhilfe Ost“ ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Er bleibt aber konsequent bei
der Auffassung, dass eine Mitgliedschaft im Pfarrerverein nur möglich ist, wenn
man zugleich Mitglied der PHK sein will.
Aus
den veröffentlichten Richtlinien geht hervor, dass die PHK in Krankheitsfällen
zu den durch die Krankenkasse nicht gedeckten Kosten eine Beihilfe gewährt,
deren Höhe jeweils vom Verwaltungsrat festgesetzt wird. Dieses Gremium tagt
jeweils am ersten Mittwoch im Monat; ihm gehören neben dem Geschäftsführer und
vier weiteren Pfarrern der Vorsitzende des Vereins und ein Beauftragter der
Kirchenleitung an. Die PHK übernahm ferner die Betreuung der Pfarrtöchter, für
die die EKHN nach Auflösung der Pfarrtöchterkassen weiterhin in Pflicht
genommen war. Den Mitgliedern der PHK standen außerdem Ausbildungs- und
Begräbnishilfen zu. Eine Formulierung aus diesen Richtlinien, die nur aus den
Verhältnissen des Jahres 1955 verständlich ist, soll wörtlich wiedergegeben
werden: „Beihilfen zur Beschaffung von Luxusgegenständen und noch nicht allgemein
benutzten Gebrauchsgegenständen (wie z.B. Kühlschränke, Fernsehapparate u.s.w.)
und von Möbeleinrichtungen werden grundsätzlich nicht gegeben“.
Die
PHK unter Pfarrer Zickmann (1955 – 1966)
Wie
aus den Jahresberichten, die der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Pfr.
Zickmann regelmäßig bei den Mitgliederversammlungen des Vereins vorlegte,
hervorgeht, nahm die PHK in den folgenden Jahren eine stetige
Aufwärtsentwicklung. Dabei wird immer wieder die schnelle und unbürokratische
Abwicklung betont. Insider dieser Jahre erwähnen hier eine Zigarrenkiste, in
der Zickmann die Barmittel der PHK aufbewahrt haben soll. Auch verläuft in
diesen Jahren die Verbindung zur EKHN, die ja einen guten Teil der Finanzen
aufbringt, reibungslos. Ein Gedicht, das der Vorsitzende des Vereins, Dekan
Schubert bei der Mitgliederversammlung 1960 vortrug, mag diese Zeit
charakterisieren:
Dank an den Verwaltungsrat
Becker,
Oberkirchenrat,
Zickmann, der den Vorsitz hat,
Koch, der Krankenkassenmann,
Schmidt, der Ruhestandsdekan,
Jüngel, der Pfarrtöchterhirt
und als Gast, der dies skribiert.
Es
gab 960 Mitglieder, davon waren 208 Pfarrwitwen. Eine fortschreitende
Erkrankung Zickmanns führte dazu, dass er 1964 als Vorsitzender des
Gemeindeverbandes Frankfurt und als Pfarrer der Luthergemeinde in den Ruhestand
ging. Die PHK aber wechselte mit ihm als Geschäftsführer in seine
Ruhestandswohnung in Frankfurt-Seckbach, Melsunger Straße 8a, wo sich noch
heute die Geschäftsstelle in der ersten Etage befindet. Vorausschauend hatte er
in Pfarrer Heinz Corvinus (Johannisgemeinde Frankfurt-Bornheim) einen
Mitarbeiter für die PHK gefunden, der dann von der Mitgliederversammlung
bestätigt, 1964 zum Stellvertreter Zickmanns berufen wurde.
Als
Zickmann am 24. April 1966 starb, konnte die Arbeit in der PHK ohne
Schwierigkeiten weitergehen. Im Nachruf („Über das Grab hinaus – Dank an Bruder
Arthur Zickmann“) im Mitteilungsblatt des Pfarrervereins 4/1966 heißt es u. a.:
„In
der letzten Sitzung des Verwaltungsrates, an der Bruder Zickmann noch
teilnehmen konnte (am 30. März 1966), spürten wir wohl seinen Kräftenachlaß,
aber zugleich auch die Verantwortung, die uns allen mit der Fortführung dieses
großen sozialen Werkes aufgetragen ist. Es war fast wie ein ‚Vermächtnis’, als
Bruder Zickmann uns bat, die Pfarrerhilfskasse in der bisherigen Weise
weiterzuführen und auszubauen, auf daß ‚einer des Andern Last trage’, gemäß
unsrer Satzung: ‚Förderung der brüderlichen Gemeinschaft unter den Pfarrern und
ihren Familien – Gewährung brüderlichen Beistandes’“.
Die
PHK unter Pfarrer Corvinus (1966 – 1979)
Am
26. Oktober 1966 wurde als Nachfolger Zickmanns Pfarrer Heinz Corvinus als
Vorsitzender des Verwaltungsrates gewählt. Die ersten Jahre seiner Tätigkeit
waren geprägt von einem stetigen, ja rasanten Wachsen der PHK. Einige Zahlen
aus den Jahresberichten können das verdeutlichen. Im Jahr 1965 betrugen die
Einnahmen DM 700.000,- (davon EKHN-Anteil DM 500.000,-) bei 1360 Mitgliedern.
1967 waren es bereits 1626 Mitglieder; es gingen DM 1.380.000 ein (EKHN DM
984.000,-) und 1969 wurden DM 2.100.000,- eingenommen (EKHN DM 1.770.000,- )
und 1970 waren die Leistungen der PHK DM 2.100.000,-. Der Grund für diese
Steigerung war, dass Corvinus dafür sorgte, dass allen Beihilfeberechtigten
klare Richtlinien bekannt gemacht wurden und es ein einfaches Antragsverfahren
gab. Die Richtlinien wurden am 1. November 1969 veröffentlicht und bedeuteten,
dass für die Mitglieder der PHK in der Regel 100% der Krankheitskosten, die
nach der Leistung durch eine Krankenkasse verblieben waren, übernommen wurden
(Nichtmitglieder 80%). Hinzu kamen Sonderbeihilfen bei Geburt eines Kindes,
Todesfall und Ausbildungsbeihilfen. Der höhere Aufwand erforderte eine
funktionierende Geschäftsstelle, in der zunächst in Gemeinschaft mit der
Pfarrerverein, später getrennt davon, Frau Glückert und Frau Weber und dann
noch weitere Mitarbeiterinnen (u.a. Frau Haack als Buchhalterin) Corvinus
unterstützten. Der Bericht des Vereinsvorsitzenden, Pfr. Gasche, beleuchtete
die Situation der PHK im Jahr 1971: „Nach wie vor arbeitet des Büro der
Pfarrerhilfskasse mit möglichst niedrigem Personalaufwand sehr effektiv, obwohl
die Flut der Anträge in den letzten Monaten kaum zu bewältigen war. Die
überarbeiteten und sehr viel differenzierter erstellten Richtlinien wurden
allen Mitgliedern zugesandt. Die Eigenleistung der Mitglieder bildet wie
seither den Grundstock dieser Einrichtung und dürfte ein nicht gering zu
veranschlagendes Zeichen für die in der Pfarrerschaft der EKHN vorhandene
Einsicht in soziale Notwendigkeiten sein“.
Ein
weiteres Zitat aus dem Bericht des Schriftleiters des „Hessischen Pfarrblatts“
(2/1974) vom Pfarrertag am 6. März 1974 in Mainz sei angefügt: „Auch Bruder
Corvinus, der Vorsitzende des Verwaltungsrates für soziale Einrichtungen, wurde
nach seinem überaus korrekten, sachlichen und fundierten Bericht über Arbeit
und Kassenlage der Pfarrerhilfskasse einstimmig entlastet. Bewundernswert, mit
welcher Ruhe dieser auch stark beschäftigte Amtsbruder den Arbeitsberg meistert,
den die immer noch steigende Antragsflut aufschichtet“.
Im
Jahr 1976 waren es über vier Millionen D-Mark, die von der PHK verwaltet
wurden. 1136 Mitglieder gehörten dem Verein an (765 aktive und 371 i.R.), hinzu
kamen 545 Pfarrwitwen, die betreut wurden. Aus diesen Zahlen wird ersichtlich,
wie die PHK mit ihrer Geschäftsstelle weiter gewachsen ist. Dort waren
inzwischen vier Damen tätig (Frau Pfandl hatte als Leiterin Frau Weber
abgelöst). Am 1. Juli 1977 wurde Pfarrer Helmut Klenk (St. Nicolai-Gemeinde, Frankfurt)
Corvinus zugeordnet und als dessen Stellvertreter in den Verwaltungsrat
berufen. In einem Artikel des „Hessischen Pfarrerblatts“ (6/1977, S. 182 ff)
wird die Krankenversicherung der Pfarrer in der EKHN umfassend beschrieben.
Während die Krankenkassengemeinschaft (KKG) seit 1954 als Pflichtkasse,
vergleichbar einer Betriebskrankenkasse, bei einem Beitrag von 6,5% des
Grundgehalts zwischen 50 und 70% der eingereichten Kosten abdeckt, kommt die
PHK mit den Zuweisungen der EKHN für den Rest auf; darüber hinaus gewährt sie
ihren Mitgliedern zusätzliche Hilfen. Die Besonderheit der PHK wird wie folgt
dargestellt: „Die in der
Pfarrerhilfskasse gegebene Kombination von Selbsthilfeeinrichtung und
Ausführungsorgan des Dienstgebers EKHN mit seiner Beihilfeverpflichtung ist
wiederholt Gegenstand von Kritik und Diskussionen gewesen. Juristisch mag die
PHK wie ein Zwitter erscheinen und nicht in gewohnte Schemata passen. Dennoch
meinen wir, dass aus mehreren Gründen diese Regelung für die Pfarrer der EKHN
einem den staatlichen Richtlinien angeglichenen System vorzuziehen ist:
1.
Niemand
braucht im Falle der Krankheit zuzuzahlen – außer dem, was auch sonst zumutbar
ist, und durch staatliche Beihilfen nicht abgedeckt würde. Niemand kann allerdings
auch etwas „verdienen“.
2.
Eine kleine,
unbürokratisch geführte Geschäftsstelle, die auch nicht als „Behörde“ gesehen
werden braucht, ist in der Lage, flexibel und situationsgerecht zu handeln. Sie
kann den Pfarrern und ihren Familien ein hilfreicher Partner sein. Dass die
Geschäftsstelle auch „effektiv“ arbeitet, wurde ihr bei der letzten
Rechnungsprüfung bestätigt: Der Bericht lobte den niedrigen Anteil der
Verwaltungskosten.
3.
Das System
Beihilfe, gekoppelt mit Mitgliedsbeiträgen, welche einem besonderen Fonds
zugeführt werden, erweist die PHK als eine Selbsthilfeeinrichtung der Pfarrer
für Pfarrer. Damit ist eine Solidargemeinschaft vorausgesetzt, die nicht nur
von einem Anspruchsdenken ausgeht, sondern zunächst den Notfällen des Einzelnen
abhelfen und so Sicherheit gewähren will. Deshalb ist die PHK zuerst eine
Hilfseinrichtung für ihre Mitglieder, die aus praktischen Gründen auch die
anderen Beihilfeberechtigten betreut. Das haben auch die meisten Pfarrer der
EKHN durch ihre Mitgliedschaft anerkannt!
4.
Deshalb
erscheint uns die Kombination KKG und PHK, die in der Regel alle Aufwendungen
für den Krankheitsfall zu 100% abdeckt, für den Bereich der EKHN die beste
Lösung zu sein“.
Mit
der Wahl von Helmut Klenk bei der Mitgliederversammlung in Oppenheim am 21. März
1979 endete zwar die Tätigkeit von Corvinus als Geschäftsführer; er verblieb
aber noch lange Jahre als Mitglied des Beihilfeausschusses und als
nebenamtlicher Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle.
Von
der Pfarrerhilfskasse zur Beihilfekasse (1979-1999)
Mehrfach
war in diesem Bericht von der Krankenkassengemeinschaft (KKG) die Rede. Die
bestehenden Richtlinien der PHK gingen davon aus, dass Leistung der
Krankenkasse und Zahlungen der PHK in der Regel alle Aufwendungen für den
Krankheitsfall abdeckten. Zur Vereinfachung diente inzwischen dazu ein
gemeinsames Antragsformular, das zunächst bei der KKG bearbeitet wurde und von
dort zur weiteren Erledigung der PHK zuging, die die Restkosten als Beihilfe
festsetzte. Es sollte sich aber herausstellen, dass die KKG in der bestehenden
Form als „Betriebs-(Pflicht-)kasse“ nicht mehr lebensfähig war, da trotz des
Beitrags von inzwischen 8,5% der Bezüge der Zuschuss der EKHN nicht planbar war
und es keine Rücklagen gab. Auch wurde ein/e berufstätige/r Ehepartner/in nicht
durch die KKG betreut, da für diesen Fall andere Krankenversicherungen
abgeschlossen werden mussten. Außerdem waren Stimmen laut geworden, dass die
Übernahme der staatlichen Beihilferichtlinien für die Pfarrerschaft der EKHN
günstiger seien. So wurde durch die Kirchenleitung nach langen Diskussionen, an
denen nicht nur der Pfarrerverein, sondern auch der Pfarrerausschuss und die
Gremien der KKG beteiligt waren, beschlossen, die KKG aufzulösen. Jedem Pfarrer
und jeder Pfarrerin war es nunmehr freigestellt, sich in einer privaten
Krankenkasse zu versichern; für eine Übernahme des Bestandes der KKG hatte sich
die damalige Pfarrerkrankenkasse Düsseldorf-Benrath gegenüber anderen Bewerbern
durchgesetzt, so dass für die, die eine Mitgliedschaft bei dieser Kasse
wollten, kein Nachteil entstand. Andere schlossen sich z. B. der DEBEKA an. Für
alle aber galt ab 1. August 1985 die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO).
Die Abwicklung wurde der Geschäftsstelle der Pfarrerhilfskasse übertragen, die
nach einer Änderung der Vereinssatzung seit 1989 „Beihilfekasse des
Pfarrerinnen- und Pfarrervereins in der EKHN“ hieß. In einem Artikel des
„Hessischen Pfarrblatts“ (5/1985, S. 177 ff) erläutert der Vorsitzende des
Verwaltungsrates die neue Situation: Rund. 6,2 Millionen D-Mark aus EKHN-Mitteln
und 1,1 Millionen D-Mark aus Beitragsmitteln werden von der PHK an die
Beihilfeberechtigten weitergegeben. Zum Schluss heißt es dort: „Es
verdient festgehalten zu werden, dass von der Kirchenleitung der EKHN die
Effizienz der PHK dadurch anerkannt wurde, dass die Verwaltung der EKHN-Mittel
auch nach der HBeiVO wie seither der Geschäftsstelle der PHK übertragen wurde.
Dass jede Umstellung Unsicherheiten und Verzögerungen mit sich bringt, ist
jedem einsichtig. Wir hoffen aber zuversichtlich, dass die PHK jedem
Beihilfeberechtigten zur Seite stehen kann und dass darüber hinaus der
Grundsatz, nach dem die PHK einmal angetreten ist, sich weiterhin bewährt und
die Unterstützung ihrer Mitglieder findet.“
Es ist
klar, dass mit der Übernahme der HBeihVO die Arbeit der Geschäftsstelle
ausgeweitet werden musste. Während bis 1978 die Buchhaltung noch von Hand
geleistet wurde (das Journalbuch mit 22 Spalten liegt als ‚Museumsstück’ im
Vereinsarchiv!), wurde zunächst ein Lochkarten-Buchungsautomat, dann eine
einfache PC-Buchung eingeführt. Ab 1990 wurde die gesamte Bearbeitung auf ein
PC-Netzwerk umgestellt. Auch die Zahl der Mitarbeiterinnen wuchs auf sechs
Planstellen, die von der EKHN finanziert wurden, während eine halbe Stelle beim
Verein verblieb. Ruth Trauner hatte inzwischen Frau Pfandl in der Leitung
abgelöst. Dem Geschäftsführer wurde zur Entlastung in der St.Nicolai-Gemeinde
eine halbe Pfarrvikarstelle zugeordnet, so dass er in der Regel an 3 Tagen in
der BHK anwesend war. Einige Zahlen aus den Jahresabschlüssen können dies
verdeutlichen: Reichten noch 1985 6,2 Millionen D-Mark an EKHN-Mittel und 1,1
Millionen D-Mark aus Mitgliederbeiträgen bei 2398 Berechtigten und 9360
bearbeiteten Anträgen aus, so betrugen 1990 die EKHN-Mittel 12,3 Millionen
D-Mark, die Vereinsmittel 1,5 Millionen D-Mark bei 2682 Berechtigten (+11
Pfarrtöchtern) und 11.412 Anträgen. Ein weiteres Ansteigen ist 1995 erkennbar:
Für 3041 Berechtigte (+ 5 Pfarrtöchter) brachte die EKHN 17,6 Millionen D-Mark
auf, die Mitgliederbeiträge ergaben 1,9 Millionen D-Mark, zu bearbeiten waren
11.615 Anträge. Ingrid Haack übernahm ab 1. August 1996 die Leitung der
Geschäftsstelle; sie wurde unterstützt von Gabi Oberst als Stellvertreterin und
zeitweise bis zu 8 Damen (einschließlich Halbtags- und Aushilfskräften). Die
Einführung der Pflegeversicherung brachte zusätzlichen Arbeitsanfall.
Das
Ende der Beihilfekasse
Ein
bedeutsamer Einschnitt in der Geschichte, von der hier berichtet wird, war die
Übernahme der Bearbeitung der Beihilfen nach der HBeihVO durch die EKHN im Jahr
1998. Seit dem Wechsel in der Leitung der Personalabteilung der EKHN von OKR
Dr. Roessler zu OKR Dr. Bechinger zeichnete sich ab, dass die Tätigkeit der BHK
immer kritischer von Darmstadt betrachtet wurde. Zwar konnten konkret keine
sachlichen Fehler bei der Durchführung der Beihilfebearbeitung gefunden werden,
im Gegenteil: In allen Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN
wurde hervorgehoben, wie wirtschaftlich und effektiv in der Melsunger Straße
gearbeitet wurde. Aber dass eine Stelle, die nicht unmittelbar unter der
Aufsicht der EKHN stand, für die Beihilfen im Krankheitsfall tätig war, passte
offensichtlich nicht mehr in das Bild einer Kirchenverwaltung, die auch diesen
Bereich an sich ziehen wollte.
Obwohl
der Pfarrerverein bei der 1999 anstehenden Pensionierung des Geschäftsführers
einen überzeugenden Vorschlag mit einem kompetenten Nachfolger gemacht hatte ( eine
halbe Pfarrstelle zu Lasten der EKHN, eine halbe Stelle zu Lasten des Vereins),
wurde dieser verworfen und die Übernahme der Verwaltung der Beihilfe nach
HBeiVO in die Kirchenverwaltung nach Darmstadt im Verlauf des Jahres 1998
beschlossen und durchgezogen. Während vier Mitarbeiterinnen der BHK in
Darmstadt übernommen wurden und dort ihre Fachkenntnisse hervorragend
einbrachten, vollzog sich der Abbau (= Verkleinerung) der Geschäftsstelle in
Etappen und war mit der Rechnungslegung für 1998 abgeschlossen. Es zeigte sich
aber bald, dass die Beihilfestelle in Darmstadt total überfordert war und lange
Wartezeiten für die Antragsbearbeitung (ein Vorwurf, den man zuvor der BHK
gemacht hatte) zu großem Unmut bei den Betroffenen führte. Inzwischen ist die
Bearbeitung wieder einem externen Beihilfebearbeitungszentrum (bbz) in Bad
Dürkheim übertragen worden. Ob dadurch die eigentlich beabsichtigte
Kosteneinsparung eingetreten ist, wagt der Chronist zu bezweifeln. Was aber
sollte aus dem Mitgliederbestand der BHK und dem Auftrag aus der Satzung des
Pfarrervereins werden?
Der
Solidarfonds heute
Da im
Jahr 1998 von 3105 Beihilfeberechtigten 2816 (=90,6%) Mitglieder der BHK waren,
für die 1,35 Millionen D-Mark an zusätzlichen Leistungen aus Beiträgen
aufgebracht wurden, war es für den Vorstand klar, dass die Tätigkeit der BHK,
wenn auch in anderer Form, fortgesetzt werden sollte. Um jede Verwechslung
auszuschließen, wurde der Name SOLIDARFONDS bei unverändertem satzungsmäßigen
Auftrag gewählt. Nur die Richtlinien wurden neu gefasst und vor allem in den
Bereichen ausgeweitet, in denen trotz der Erstattung einer Krankenkasse und der
kirchlichen Beihilfestelle Lücken blieben. Dies betrifft u. a. die
Rezeptgebühren, die Zuschüsse zu Brillen und Zahnersatz. Hinzu kommt weiterhin
die Ausbildungshilfe, die von Berechtigten mit studierenden Kindern als sehr
hilfreich angenommen wird. Die Antragsbearbeitung und andere anfallenden
Arbeiten werden zwei Halbtagskräften (bis 2008 Frau Groß und Frau Bongert) geleistet.
Seit über zwei Jahren verantworten nun Susann Gründer und Sabine Gaßmann die
Arbeit in der Geschäftsstelle. Der Verwaltungsrat mit fünf Mitgliedern, unter
denen der Vorsitzende des Vereins, der Schatzmeister und zwei weitere
Mitglieder (davon ein Ruheständler) sind, begleitet mit seinem Vorsitzenden die
Durchführung der laufenden Geschäfte, kümmert sich um die Finanzen und berät in
regelmäßigen Sitzungen die Anträge auf Notstandshilfen. Bis 2002 war Helmut
Klenk dessen Vorsitzender, heute ist dies Dipl.-Volkswirt und Pfarrer Werner
Böck. Als zusätzliche Aufgabe wurde 1999 die Partnerhilfe OST aufgenommen, der
zur Zeit 5% des Beitragsaufkommens zufließen. Die im Jahr 2002 erfolgte
Umstellung auf den EURO brachte erneute Leistungsverbesserungen für die
Mitglieder.
Im
letzten Bericht über das Jahr 2009, in dem sich inzwischen auch die
demografische Entwicklung in der Pfarrerschaft spiegelt, stellt sich der
Solidarfonds wie folgt dar:
Es wurden 2557 Mitglieder betreut, davon sind 1369 aktive Pfarrer/innen, 755
i.R. und 318 Pfarrwitwen; ferner wurden 45 Vikare/innen beitragsfrei geführt.
Bei einem Beitragsaufkommen von erstmals über eine Million Euro wurden ca.
950.000,- Euro wieder ausgegeben. Davon waren die Ausbildungshilfe mit rd. 222.000,-
Euro, das Krankenhaus-Tagegeld mit rd. 140.000,- Euro, die Rezeptgebühren mit
rd. 108.000,- Euro, die Hilfen bei Zahnersatz/Kieferorthopädie mit rd. 95.000,-
Euro und die Brillenpauschale mit rd. 93.000,- Euro die größten Posten. Der
Gesamtbetrag der Notstandshilfen belief sich auf knapp 44.000,- Euro, an die
Partnerhilfe OST wurden mehr als 50.000,- Euro überwiesen. Die Kosten für die Verwaltung
betrugen ca. 55.000,- Euro und sind bei über 2000 bearbeiteten Anträgen
vergleichsweise niedrig (rd. 5,8%).
Ausblick
Wie
eingangs erwähnt, ist der Grundsatz, der zur Gründung einer Pfarrerhilfskasse
vor 56 Jahren führte („gegenseitige Hilfe in persönlichen und beruflichen
Notlagen“), im bis heute unverändert. Auch wenn über die Jahre hinweg eine
wechselhafte Geschichte der Einrichtung mit unterschiedlichen Namen zu
berichten war, bedeutet auch der jetzige SOLIDARFONDS des Pfarrerinnen- und
Pfarrervereins in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gelebte
Solidarität und damit eine unverzichtbares Element dieses Vereins zum Wohl
seiner Mitglieder. Möge ihm eine gute Zukunft beschieden sein!
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